Kapitallebensversicherungen abstoßen – so lange es noch geht!
Kennst Du den Paragrafen 314 (früher 89) des Versicherungsaufsichtsgesetzes? Der ist sehr spannend, insbesondere für Besitzer von Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen.
Dieser Paragraf kann als Enteignungsparagraf angesehen werden, für Besitzer eben dieser Versicherungspolicen.
Lies ihn durch, und Du wirst leicht verstehen.
Und zögere nicht mehr länger, wenn Du solch einen Vertrag hast, diesen überprüfen zu lassen und ggs. abzustoßen – natürlich immer unter Berücksichtigung von eingeschlossenen Risikokomponenten.
Zumal diese Verträge auch in Bezug auf Erträge vollkommen sinnlos sind, schließlich wird das Geld dort immer weniger wert! Allein die Verzinsung auf den Sparanteil ist bezogen auf die gesamte Einzahlung an Beiträgen de facto immer geringer als die Inflation.
Das ist ein schon älteres Video. Alle Besitzer solcher Policen haben in der Zwischenzeit Inflationsverluste eingefahren, zum einen, weil die Inflation ständig geringer geredet wird, als sie eigentlich ist. Und zum anderen, weil selbst bei einer angenommenen Inflation, die von den politisch und wirtschaftlich abhängigen Medien veröffentlicht wird, ein Inflationsverlust auftritt, denn es werden ja nur die Spar- und nicht die Kostenanteile verzinst. Und letztere können schon mal locker über 20 % ausmachen.
Und dann haben wir noch nicht davon gesprochen, was eigentlich in den Policen so alles drin ist… Ich sage nur Staatsanleihen…
In den nunmehr seit dem Video vergangenen 3 Jahren haben Besitzer solcher Policen Verluste gemacht – das Geld wäre unter dem Kopfkissen besser aufgehoben gewesen! – Besitzer von realen Sachwerten machten zumeist Gewinne.
Bei einem Verkauf eines solchen Vertrages über einen guten Aufkäuufer kannst Du folgendes erwarten:
• garantierten Ankauf von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, Riester- und Fondspolicen (LV und RV) sowie Bausparer
• Schnelle, diskrete Auszahlung (i. d. R. in 14 – 20 Tagen)
• Auszahlung auf jedes beliebige Bankkonto
• Abwicklung gemäß aktuellster Rechtsprechung
• einfacher Kaufvertrag – in 5 Minuten ausgefüllt
• geringe Factoringgebühren
Wenn Du solch einen Vertrag überprüfen lassen willst (dazu gehören im übrigen auch Bausparverträge, Fondspolicen oder Riesterverträge), dann trage Dich hier unten in das Formular ein.