Kapitallebensversicherungen abstoßen – so lange es noch geht!

18. November 2011

Kennen Sie den Paragrafen 314 (früher 89) des Versicherungsaufsichtsgesetzes? Der ist sehr spannend, insbesondere für Besitzer von Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen.

Dieser Paragraf kann als Enteignungsparagraf angesehen werden, für Besitzer eben dieser Versicherungspolicen.

Lesen Sie ihn durch, und Sie werden es leicht verstehen. Wenn nicht, fragen Sie  bei mir nach.

Und zögern Sie nicht mehr länger, wenn Sie solche Verträge haben, diese zu überprüfen und ggs. abzustoßen – natürlich immer unter Berücksichtigung von eingeschlossenen Risikokomponenten.

Zumal diese Verträge auch in Bezug auf Erträge vollkommen sinnlos sind, schließlich wird das Geld dort immer weniger wert! Allein die Verzinsung auf den Sparanteil ist bezogen auf die gesamte Einzahlung an Beiträgen de facto immer geringer als die Inflation.

 

 

Konkrete Beispiele gewünscht? Gern auf Nachfrage.

Bei einem Verkauf (Abstoßen) über mich, können Sie folgendes erwarten:

• garantierten Ankauf von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen, Riester- und Fondspolicen (LV und RV) sowie Bausparer
• Schnelle, diskrete Auszahlung (i. d. R. in 14 – 20 Tagen)
• Auszahlung auf jedes beliebige Bankkonto
• Abwicklung gemäß aktuellster Rechtsprechung
• einfacher Kaufvertrag – in 5 Minuten ausgefüllt
• geringe Factoringgebühren

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