Was zur Hölle geht hier vor?
Strafgesetzbuch:
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.
§ 260 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht. (Anm.: bereits 2008 gab es ja den Steinbrück-Deal)
(2) Der Versuch ist strafbar.
Steht es schon so schlimm, daß unsere Regierung alle Rechtsstaatlichkeit fallen läßt, um ein paar Millionen Euro in die Kasse zu bekommen?Weiterlesen…