AfD Landtagswahl Wahlprogramm Sachsen zur Familie

9. März 2016

Ja, es ist das Wahlprogramm der Landtagswahl 2014 für Sachsen, aber im Kern dürfte es dem Programm von Sachsen/Anhalt in etwa entsprechen. Bequem anhören oder unten lesen.

I Familie

Die Familie ist nach Art 6 GG und laut Allgemeiner Erklärung der Menschenrechte die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft, um die herum sich alle weiteren Gesellschaftsbereiche entwickeln. Familienpolitische Entscheidungen – seien sie positiv oder negativ – wirken somit in alle Facetten gesellschaftlichen Lebens hinein. Daher muss eine gestaltende Politik ihr Zentrum in der Familienpolitik finden. Familienpolitik wiederum muss primär die Familie im Fokus haben und darf nicht über die Wirtschafts- oder Gleichstellungspolitik definiert werden.

Familie hat zunächst eine soziale Funktion in der Übernahme von ergänzender Verantwortung füreinander. Neben der wertestiftenden Funktion der Familie gehört dazu die Erziehung der Kinder zu selbstbestimmten, verantwortungsbewussten Mitgliedern unserer Gesellschaft. In diesem Sinne stellt die AfD die Kernfamilie in den Mittelpunkt ihrer Familienpolitik. Wir möchten daher vor allem junge Menschen ermutigen, Familien zu gründen und vorhandene Familienbindungen zu pflegen. Starke familiäre Beziehungen sind Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft. Dazu gehört auch eine Schwangerenkonfliktberatung, die sich vordergründig dem Lebensschutz verpflichtet fühlt.

Eingetragene homosexuelle Lebenspartnerschaften sind bereits verfassungsrechtliche und gesellschaftliche Realität. Eine weitergehende Gleichstellung der sog. „Homoehe“ sowie die Adoption von Kindern durch Homosexuelle befürworten wir nicht.

Nach GG Art. 6 obliegen Recht und Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder in erster Linie den Eltern. Es muss zentrale Aufgabe der Familienpolitik sein, Rahmenbedingungen für die selbstbestimmte Ausübung dieses Rechts zu schaffen. Die staatliche Überwachung dieser Pflicht muss darauf zielen, die Eltern bei der Bewältigung ihrer Aufgabe zu unterstützen, nicht aber, ihnen diese Verantwortung abzunehmen oder ihnen unzumutbare Vorschriften zu machen.

Familienpolitik muss die Mehrheit der funktionierenden Familien im Blick haben und ihnen die grundgesetzlich garantierte gleichrangige freie Gestaltung des Familienmodells ermöglichen. Hierzu braucht Deutschland eine Familienoffensive, die den Familien wirtschaftliche Sicherheit und gesellschaftliche Anerkennung gibt, sowie weitgehende Unterstützung und Freiraum zur Entfaltung eröffnet. Familien, die ihrer Pflege- und Erziehungspflicht nicht nachkommen oder nachkommen können, müssen in besonderem Maße unterstützt werden. Ziel einer Familienpolitik der AfD Sachsen ist, die wertestiftenden Funktionen der Familie zu stärken und die Geburtenrate zu erhöhen.

In diesem Sinne fordern wir:

Hier Programm runterladen und weiter lesen

Wahlprogramm 2016 der AfD in Sachsen/Anhalt

Wenn eine Schwachsinnige über das Grundgesetz redet…

5. Dezember 2015

Hier ein Video zu einer vollständig ungebildeten Grünen bzw. einer absolut bösartigen Mensch*in.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

“Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.”

Ist das nicht für einen Fünftklässler zu verstehen?

KenFM am Telefon: Willy Wimmer zum JA für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien

5. Dezember 2015

Bundeswehreinsatz in Syrien und Mali. Gesamter Text von KenFM – Youtube

Frankreich beruft sich auf die Beistandspflicht Deutschlands als Mitglied der europäischen Union.

25 Jahre nach dem Mauerfall stolpert die Bundesrepublik Deutschland von einem Bundeswehreinsatz zum nächsten.
Am 4. Dezember 2015 stimmte der Bundestag dem Antrag der Bundesregierung (18/6866, 18/6912) bezüglich des Bundeswehreinsatzes in Syrien gegen den „Islamischen Staat“ IS zu.

445 Abgeordnete stimmten für das Mandat, 145 dagegen und 7 enthielten sich. Es soll zukünftig unmittelbare Unterstützungsleistungen im Kampf gegen den IS geben. Aufklärungsflüge durch Tornado-Jets, Luft-Luft-Betankung, Begleitschutz und vieles mehr. Bis zu 1200 Soldaten und Soldatinnen sollen in diesem Mandat eingesetzt werden.

Wenige Tage zuvor hatte die Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen auch angekündigt, dass eine Unterstützung durch Deutschland im afrikanischen Mali an der Seite Frankreichs dringend nötig sei, um den Bündnispartner zu “entlasten”.

Für Willy Wimmer, Urgestein der CDU, jahrelanges Mitglied des Verteidigungsministeriums und ehemaliger Vize-Präsident der OSZE, ist die Sache klar. Wir haben mit “Winkeladvokaten” zu tun, die das Gesetz kriegskompatibel auslegen. Wimmer spricht von einer “gekaperten CDU” und “politischem Schwachsinn” auf ganze Linie.

Für den bekennenden Katholiken ist aber auch das Schweigen der katholischen Kirche unerklärlich. Der einzige Geistliche, der, so Wimmer, seinen Verstand noch einsetzt und vor einer globalen militärischen Auseinandersetzung warnt, ist Papst Franziskus in Rom.

Gott stehe uns bei.

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