AfD Landtagswahlen Wahlprogramm zu Wirtschaft und Finanzen

10. März 2016

Ja, im Video ist es das Wahlprogramm der Landtagswahl 2014 für Sachsen, aber im Kern dürfte es dem Programm von Sachsen/Anhalt in etwa entsprechen. Bequem anhören oder das Wahlprogramm 2016 der AfD in Sachsen/Anhalt lesen.

4. Wirtschafts-, Finanz- und Mittelstandspolitik, Energie- und Verkehrspolitik / Politik für den ländlichen Raum

4.1 Wirtschafts- und Finanzpolitik

Die erfolgreiche Entwicklung unserer Wirtschaft ist die Grundlage für die Entwicklung sämtlicher gesellschaftlicher Lebensbereiche. Die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind der Schlüssel für die Zukunft unserer Familien und Kinder.

Durch die Sanktionspolitik der Bundesregierung gegenüber Russland ist der Osthandel dramatisch eingebrochen. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland ca. 500.000 Arbeitsplätze gefährdet sind und sich die Wirtschaftsbeziehungen zu Russland nachhaltig verschlechtern. In Sachsen-Anhalt sind die ersten Firmenpleiten zu verzeichnen. Wir fordern daher die sofortige Aufhebung der Anti-Russland-Wirtschaftssanktionen, die politisch falsch sowie effektlos sind und in erster Linie unsere heimische Wirtschaft schädigen.

Wir setzen auf die Stärkung der vorhandenen Wirtschaft, des Handwerks und des Gewerbes sowie deren Verzahnung mit den wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes. Dazu wollen wir:

• die Landesmittel zur Wirtschaftsförderung verstärkt für solche Industriezweige, Handwerke und Gewerbe einsetzen, die am meisten zur Sicherung vorhandener bzw. Schaffung neuer Vollzeitarbeitsplätze beitragen;

• den Verwaltungsaufwand, der durch überzogene staatliche Regularien in den Unternehmen entsteht, minimieren;

• die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere unter Einbeziehung der Universitäten, Hoch- und Fachschulen unseres Landes, durch praxisnahe Forschung und Entwicklung neuer Technologien stärken;

• die Schaffung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze durch Ansiedlung von Unternehmen sicherstellen, die an der Entwicklung und Vermarktung neuer Technologien arbeiten;

• das schnelle Internet als wichtiges Arbeitsmittel für Industrie, Handwerk und Gewerbe ausbauen.

Die Finanzierung von Landesaufgaben durch Aufnahme immer weiterer Schulden an Kapitalmärkten lehnen wir ab. Auch der Abbau der Staatsschulden, die von allen bisherigen Landesregierungen aufgenommen wurden und allein durch ihren Schuldendienst einen Großteil der Landeseinnahmen verschlingen, steht in unserem Fokus. Wie in jedem gesunden Haushalt muss der Grundsatz gelten, dass nur das wieder ausgegeben werden kann, was vorher eingenommen wurde. Der Haushalt des Landes muss tragfähig sein und die Mittel dürfen nur für Projekte verwendet werden, die einen messbaren Nutzen für das Gemeinwohl erzielen.

Zur Kostensenkung wollen wir deshalb:

• den Eigenbedarf des Landes für die Verwaltung und das Parlament auf das kleinstmögliche Maß reduzieren;

• die einzelnen Förderprogramme des Landes auf ihre Effektivität prüfen

• die nachweisliche Verschwendung von Steuermitteln des Landeshaushaltes durch Sanktionen gegenüber den jeweils Verantwortlichen ahnden. Dazu soll der Landesrechnungshof weitgehende Rechte erhalten.

4.2 Mittelstandspolitik

Die AfD Sachsen-Anhalt sieht in einem gesunden Mittelstand die Grundlage einer leistungsfähigen und erfolgreichen Wirtschaft und lehnt die alleinige Subventionierung von Leuchtturmprojekten ab. Wirtschaftspolitik ist in erster Linie eine gute Mittelstandspolitik. In diesem Sinne fordern wir:

4.2.1 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

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Wahlprogramm 2016 der AfD in Sachsen/Anhalt

AfD Landtagswahlen Wahlprogramm zu Zuwanderung, Asyl und Integration

10. März 2016

Ja, im Video ist es das Wahlprogramm der Landtagswahl 2014 für Sachsen, aber im Kern dürfte es dem Programm von Sachsen/Anhalt in etwa entsprechen. Bequem anhören oder das Wahlprogramm 2016 der AfD in Sachsen/Anhalt lesen.

3. ZUWANDERUNG, ASYL UND INTEGRATION

3.1 Zuwanderung

Die Einwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik der etablierten Parteien führt geradewegs in eine soziale Katastrophe. Durch den ungebremsten Zustrom von Millionen von Einwanderern, die unsere Sprache nicht sprechen, die aus Kulturen stammen, die uns zutiefst fremd sind, und die zumeist über keine besondere Qualifikation verfügen, werden Parallelgesellschaften zementiert. Integration wird unmöglich. Soziale Spannungen in einem bislang ungekannten Ausmaß kommen auf uns zu. Angesichts dieser Situation brauchen wir dringend eine demokratische Alternative, die sich in erster Linie an den Bedürfnissen unseres eigenen Volkes orientiert.

Gezielte Familienförderung, geeignete Qualifizierungsmaßnahmen und die Schaffung wirtschaftlicher und sozialer Anreize für junge Familien haben in jedem Fall Vorrang vor Einwanderung. Immigration kann keine Allzwecklösung für gesellschaftliche Fehlentwicklungen und Versäumnisse der etablierten Wirtschafts- und Sozialpolitik sein, denn sie schafft mehr Probleme als sie löst!

Daher fordert die AfD: So viel Zuwanderung wie nötig, aber so viel Familien- und Nachwuchsförderung sowie Qualifikation eigener Bevölkerung wie möglich!

Unter dieser Maxime ist eine qualifizierte Zuwanderung nach strengen Regeln anzustreben. Sie darf weder dazu führen, dass unser geschichtliches Bewusstsein, unsere Kultur und unsere Lebensweise verdrängt werden, noch, dass die Reallöhne sinken oder den Entwicklungs- und Schwellenländern die dort dringend benötigten Fachkräfte dauerhaft entzogen werden. Erst recht ist eine weitere Belastung unserer Sozialsysteme zu unterbinden.

Wir wollen daher ein Einwanderungsgesetz, das auf qualifizierte Fachkräfte und Unternehmer abstellt, um Zuwanderung genau in den Branchen zu ermöglichen, in denen der Mangel am größten ist. Zu häufig stehen gut ausgebildeten und integrationswilligen Einwanderern bürokratische Hürden im Weg, während andererseits die ungesteuerte Einwanderung über Familiennachzug, Duldungsmechanismen und unzulässige Ausnutzung des Asylrechts vielfach noch unterstützt wird. Auch hier muss ein Umdenken einsetzen: Integrationswille ist zu belohnen, Integrationsverweigerung entschieden zu sanktionieren.

3.1.1 Ja zum Asylrecht — Nein zum Missbrauch!

Die AfD bejaht uneingeschränkt das im Grundgesetz verankerte Asylrecht, fordert aber nachdrücklich die konsequente Durchsetzung unseres Asylgesetzes, auch hinsichtlich der Rückführung abgelehnter und ausreiseunwilliger Asylantragsteller!

Asylrecht und Asylgesetz dienen nicht der Zuwanderung. Es sollen ausschließlich in ihrer Heimat politisch Verfolgte zeitweise Schutz in unserem Land erhalten. Fallen die Verfolgungsgründe weg, so kann ein Bleiberecht nach unseren Vorstellungen nur durch einen gesonderten Antrag auf Einwanderung erlangt werden. Scheitert ein solcher Einwanderungsantrag, ist unser Land umgehend zu verlassen.

Wir fordern eine maximale Aufnahmequote für tatsächlich politisch Verfolgte und Flüchtlinge festzulegen, die sich am Willen der Bevölkerung orientiert und die daraus resultierenden Kosten nicht außer Acht lässt. Dies soll solange gelten, wie es kein klares und effektives Einwanderungsgesetz für Deutschland gibt, das die Zuwanderung von EU- und Nicht-EU-Einwanderern streng regelt und für die Bevölkerung wahrnehmbar durchgesetzt wird.

Asylanträge sollen grundsätzlich außerhalb der EU gestellt und dort bearbeitet und entschieden werden, um unkontrollierte Zuwanderung zu verhindern. Dafür sind entsprechende Einrichtungen zu schaffen. Zuwanderungs- und Asylpolitik müssen getrennt werden. Das Asylrecht wird im Grundgesetz Art 16 a klar definiert. Asylberechtigte sind im entsprechenden Verfahren anerkannte, individuell politisch Verfolgte, die nicht über sichere Drittstaaten eingereist sind. Fälschlicherweise werden in der Asyldebatte häufig unscharfe und irreführende Begriffe verwendet, teils aus offensichtlich ideologischen Motiven.

Der häufigste Grund, warum deutsche Behörden abgelehnte Asylbewerber nicht abschieben liegt darin, dass diese Asylbewerber die Kooperation bei der Feststellung ihrer Identität verweigern, teils durch Entsorgung ihres Ausweises. Hierzu sind sie jedoch nach §§ 48, 49 und 82 AufenthG gesetzlich verpflichtet und begehen im genannten Falle sogar bereits eine Straftat. Sanktionen verhängen die Behörden derzeit nicht, so dass im Ergebnis ein von den Behörden tolerierter, illegaler Weg besteht, massenhaft in unser Land einzuwandern. Das lehnt die AfD entschieden ab!

Im Jahr 2014 stellten 202.834 Menschen einen Asylantrag in Deutschland. Als politisch Verfolgte und somit asylberechtigt wurden nur ca. 2% Prozent der Antragsteller als anerkannt. Weitere 28% sind als Schutzbedürftige eingestuft worden. Es hätten also ca. 70% der Antragsteller unser Land wieder verlassen müssen. Abgeschoben wurden jedoch nur ca. 5%. Somit sind allein in 2014 ca. 141.983 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland geblieben.

In Sachsen-Anhalt hat es im ersten Halbjahr 2015 sogar weniger Abschiebungen gegeben als noch in 2014, und das, obwohl über 40% der Antragsteller aus sicheren Balkanstaaten stammten. Für 2015 werden offiziell über 1 Million Asylantragsteller erwartet, dies stellt eine Verfünffachung gegenüber 2014 dar, dabei erscheint es allerdings realistisch, bereits von über 1.5 Millionen auszugehen. Eine Trendumkehr für 2016 ist nicht abzusehen.

Die AfD fordert, dass die Asylverfahren generell beschleunigt werden. Die Ausländerbehörden der Landkreise müssen von der Landesverwaltung unterstützt werden. Angesichts ständig zunehmender Zahlen von Ankömmlingen ist es nicht länger hinnehmbar, dass Entscheidungen in klar geregelten Fällen oft monatelang verschleppt werden. Dies ist weder für die Antragsteller noch für den deutschen Steuerzahler zumutbar. Durch verschleppte Antragsverfahren wird in hohem Maße Steuergeld vergeudet. Inzwischen betragen die Aufwendungen für einen Asylbewerber im Land Sachsen-Anhalt durchschnittlich über 9.300 Euro, in Halle (Saale) sogar über 12.000 Euro pro Asylbewerber und Jahr. Die von der Landesregierung vorgeschlagene Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 8.600 Euro deckt die Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte daher nicht, sodass die kommunalen Haushalte zusätzlich belastet werden.

In den Aufwendungen für Asylbewerber ist bislang ein monatliches Taschengeld von 143 € enthalten, was eine Sogwirkung erzeugt. Um Fehlanreize zur Einreise abzustellen, ist die Barauszahlung des Taschengeldes für Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sofort einzustellen. Weiterhin fallen…

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Wahlprogramm 2016 der AfD in Sachsen/Anhalt

AfD Landtagswahl Wahlprogramm Sachsen zur Bildung

9. März 2016

Ja, es ist das Wahlprogramm der Landtagswahl 2014 für Sachsen, aber im Kern dürfte es dem Programm von Sachsen/Anhalt in etwa entsprechen. Bequem anhören oder unten lesen.

II Bildung – Hochschule – Wissenschaft

Familiäre und institutionelle Bildung stehen für uns gleichberechtigt nebeneinander. Sie ergänzen sich wechsel seitig. Dabei umfasst Bildung für uns solide Kenntnisse der Muttersprache und deren souveräne Anwendung, naturwissenschaftliche, geisteswissenschaftliche und kulturelle Grundkenntnisse, handwerklich-technische Bildung, die Ausbildung zwischenmenschlicher Beziehungsmöglichkeiten, die ästhetische Wahrnehmungs-, Gestaltungs- und Urteilsfähigkeit sowie die ethische und politische Handlungsfähigkeit. Insofern weisen wir einen wirtschaftspragmatischen Bildungsbegriff zurück, der primär nach der unternehmerischen Verwertbarkeit bestimmter Bildungszustände fragt: keine Bildungsinstitution darf als reiner Zulieferbetrieb für die Industrie umfunktioniert werden.

Wir rufen zu einer Bildungsoffensive auf, die sowohl den Bedürfnissen des Einzelnen als auch denen der Unternehmen dient. Um eine Zersplitterung des Bildungswesens zu verhindern und damit das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Wahl des Wohnorts nicht zu beschränken, ist es notwendig, bundeseinheitliche Standards zu schaffen, damit sächsische Kinder in hessischen und bayerischen Schulen problemlos Anschluss finden.

In diesem Sinne fordern wir:

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Wahlprogramm 2016 der AfD in Sachsen/Anhalt

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